Für Zuwendungen bis 300 Euro kannst Dur auch den vereinfachten Zuwendungsnachweis nach § 50 Abs. 2 EstDV nutzen, um Zuwendungen an den Düsseldorfer WOLLEngel e.V. steuerlich geltend zu machen. Dafür reicht ein Bareinzahlungsbeleg (quittiert vom Geldinstitut) oder eine Buchungsbestätigung eines Kreditinstituts (Kontoauszug, auch als Kopie). Zusätzlich benötigt das Finanzamt unser kleines Formular, das Du auf dieser Seite (s.u.) herunterladen kannst.

Für Zuwendungen, die die Höhe von 300 € überschreiten, ist als Nachweis eine vom Verein ausgestellte Zuwendungsbestätigung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck erforderlich. Diese wird Dir bei Angabe von Name und Adresse automatisch zugeschickt.